Gütestelle

Nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz ist bei nachbarrechtlichen und Ehrschutzstreitigkeiten vor Klageerhebung eine Gütestelle anzurufen, die versuchen soll, die Streitparteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Rechtsanwalt Dieterich besitzt die Zulassung als Schlichter der Rechtsanwaltskammer.

Antragsformulare gibt es hier.