Erfahrungsgemäß sollte möglichst frühzeitig ein Anwalt hinzugezogen werden, damit im Straf- oder Ermittlungsverfahren keine Fehler gemacht werden. Gerade die ersten Schritte in einem Verfahren sind oft entscheidend. Nur ein Anwalt kann beispielsweise für seinen Mandanten Akteneinsicht beantragen und so das gesamte Verfahren überprüfen. Es kann dann geklärt werden, ob überhaupt zur Sache ausgesagt werden sollte und ob etwaige Beweismittel beigebracht werden können.
- Strafverteidigungen in jeder Phase des Verfahrens
- Opfervertretung (z.B. im Nebenklageverfahren)
- Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren)
- Vertretung gegenüber Behörden